Alle SchülerInnen müssen im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule drei Stunden im Nachmittagsbereich an der Schule verbringen. Hierbei können die SchülerInnen zwischen verschiedenen Angeboten Kurse aus der Schule und externen Anbietern auswählen. Eine Anrechnung von Kursen außerhalb der Schule ist bis zu einem Umfang von drei Stunden möglich.
Eine Leistungsvereinbarung als Nachweis für die Teilnahme im Sportverein, Musikschule oder für eine ehrenamtliche Aktivität Ihres Kindes erhalten Sie bei dem jeweiligen Klassenleiter.