Leitbild und Leitsätze

Schulprogramm

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Regionale Schule am Kamp
Beethovenstraße 1
18209 Bad Doberan

1. Einleitung

Unsere Schule ist eine von zwei Regionalen Schulen in Bad Doberan, jedoch die einzige gebundene Ganztagsschule.

Unsere Schule soll ein Lebensraum und eine Lernstätte sein, worin sich alle Beteiligten wohl fühlen.

Wir wollen Zukunft möglich machen, indem Stärken gestärkt werden und Schwächen gemindert werden.

Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Wege zur Erreichung eines Schulabschlusses an und möchten in vertrauensvoller Zusammenarbeit unsere Ressourcen sinnvoll nutzen.
So haben die Schüler bei uns die Möglichkeit; die Schulabschlüsse im Regelschulbereich oder im Bildungsgang PRODUKTIVES LERNEN zu erreichen.

Wir streben erreichbare Ziele an und reflektieren unser Handeln, um so zu bestmöglichen Ergebnissen zu kommen.

Dieses Schulprogramm soll uns dabei Arbeitshilfe sein.

2. Schulspezifische Rahmenbedingungen
2.1. Ortslage und räumliche Ausstattung der Schule
Die Regionale Schule am Kamp befindet sich im traditionsreichen Zentrum der Stadt Bad Doberan in Randlage zum Kamp. In unmittelbarer Umgebung gibt es eine Vielzahl von Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen.
Die Schule verfügt neben den Klassenräumen über zahlreiche Fachräume: eine Lehrküche, ein Elektrokabinett, Fachkabinette für den naturwissenschaftlichen Unterricht, zwei Werkräume, einen Raum für das Fach Kunst und Gestaltung und vier mit Computern ausgestattete Räume. Zwei Räume stehen zur ausschließlichen Nutzung dem PRODUKTIVEN LERNEN zur Verfügung. Auch einer dieser Räume verfügt über einen Klassensatz PC mit Internetanbindung.
Für die Schülerversorgung werden Teile des Foyers und ein Ganztagsraum genutzt.
Das gläserne Foyer der Schule wird auch als Raum für große Schulveranstaltungen genutzt.

2.2. Schüler
Im Zeitraum vom Schuljahr 2008/09 bis zum Schuljahr 2013/14 besuchten pro Jahr im Durchschnitt 250 Schüler die Regionale Schule am Kamp.

Seit dem Schuljahr 2014/2015 steigt die Schülerzahl kontinuierlich.

Momentan, im Schuljahr 2020/2021, liegt die Schülerzahl bei 404.

In den Klassenstufen 5 und 6 haben wir jeweils 4 Klassen,
in den Klassenstufen 7 jeweils drei und in 8 bis 10 sind es jeweils 2 Klassen.

Wir unterrichten Schüler der Klassenstufen 5 bis 10.
Bei uns werden die Abschlüsse der Berufsreife und der Mittleren Reife erworben.

Die Schüler werden in der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) möglichst durchgehend von einem Klassenleiter und seinem Stellvertreter geführt und in enger Zusammenarbeit der Fachlehrer unterrichtet und betreut. Dazu bilden die Fachlehrer der Orientierungsstufe das Orientierungsstufenteam, das durch den Orientierungsstufenkoordinator geführt wird.

Die Oberstufe umfasst die Klassen 7 bis 10.
Die Lehrer bilden das Oberstufenteam, das durch den Oberstufenkoordinator geführt wird.

Am Ende der Klasse 6 geht etwa ein Drittel unserer Schüler auf Empfehlung oder nach Elternentscheidung in den gymnasialen Bildungsgang an andere Schulen über.
Die verbleibenden Klassen werden daraus folgend in ihrer Anzahl reduziert und unter Berücksichtigung schulischer Belange (Fremdsprachen, Religion, Philosophie, Klassengröße) neu zusammengestellt. Soweit es möglich ist werden auch soziale Belange berücksichtigt.

2.3. Lehrer
An der Schule arbeiten im Schuljahr 2018/2019 32 Lehrer, Vertretungslehrer und Seiteneinsteiger.

Darüber hinaus arbeiten im Ganztagsbereich 9 externe Lehrkräfte.

Unser Durchschnittsalter beträgt im Schuljahr 2018/2019 49 Jahre.

2.4. Konferenzen der Schule

Fachkonferenzen

Konferenzname Konferenzleiter
Produktives Lernen Frau Stropahl
Deutsch Herr Seiler
Fremdsprachen Frau Zelk
Naturwissenschaften Frau Rohloff
Mathematik Frau Welz
Gesellschaftswissenschaften Frau Hoffmann
Kunst / Musik Herr Bracht

Jeder Fachkonferenz gehören gewählte Schüler – und Elternvertreter an.

Die Schulkonferenz

Schüler Eltern Lehrer
Paale Stübe Frau Kluge Frau Baumbach
Paul Luge Frau Clauser Herr Gesicki
Laura Marie Müller Herr Dujat Herr Bracht
Julius Zajonc Herr Ehlebracht Herr Pietz

An den Schulkonferenz – Veranstaltungen nehmen regelmäßig Vertreter des Schulträgers teil. Diese sind Herr Kukla und Frau Schwarz.

Lehrerkonferenz

Nr. Name Fächer
1 Bracht, T. D, Mu
2 Böhm, C. Phy, As, Ma
3 Caspari, M. Bio, D, Frz
4 Engelmann, K. D, En
5 Baumbach, H. Bio, Ch
6 Gesicki, A. AWT, Wk, Info
7 Olbrich, L. En, D
8 Lellwitz, N.  D, Sk, Ge
9 Hoffmann, E. D, Ge, Sk
10 Maier, E. En, Bio
11 Kraatz, S. AWT, IMB, Sp, Phy
12 Kurdewan, S. Ma, IMB
13 Ott-Rothe, B. D, Ge
14 Möck, S. Ma, Geo
15 Pietz, V. Wk, Sp
16 Puskeiler, G. Bio, Ch, D
17 Pügge, K. D, En
18 Zurek, Frau En, AWT, Ge
19 Ritter, A. En, Sp, DaZ
20 Schreiber, D. AWT, IMB, Sk
21 Ruf, A. Sp, Geo
22 Siegmeier, M. Sp,Ge
23 Scherff, K. AWT, Wk, Ma
24 Seiler, B. D, Ge
25 Sivak, N. Ku, Ru
26 Stropahl, A. En, Geo, D
27 Welz, E. D, Ma
28 Weymann, A. Ku, Ma
29 Zelk, S. En, Ru

30 Bödecker, A. Philo
31 Zierott, N. Reli

2.5. Kooperationspartner

Berufsorientierung
Agentur für Arbeit Rostock
Berufsberatung
Agentur für Arbeit Bad Doberan
Herr Andreas Schmidt
AUZ Schwaan GmbH
Frau Dr. Heike Schulz
Herr Reimar Klix
Bützower Berufsbildungsverein e.V.
Frau Roswitha Batarow
Nordjob Rostock
Frau Antje Ludwig-Weckert
Frau Henriette Ziegler

Ganztagsunterricht
Doberaner FC (Fußball)
Herr Andreas Jahncke
Herr Godehard Wenk
Deutsches Rotes Kreuz
Herr Wollnitzke
Herr Klischke
Herr Dr. Richardt
Plattdeutsch
Thomas Unterfranz Fitness-Studio
Kornhaus e.V.
Trickfilmkurs
Frau Anja Günther-Bracht
Herr Volker Nitz
Mathematikkurs
Herr Trögler
Heidi Schneekloth, Dipl.Designerin
Malerei und Illustration

Schulen in enger Zusammenarbeit:
Lessing-Grundschule
Gymnasium Bad Doberan
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Am Kellerswald
Schule am See Satow
Conventer Schule Rethwisch
Christliche Münsterschule
Kreismusikschule
Frau Schult

Schülertransporte
rebus Zentrale
Bad Doberan
Herr Heuer
Joost Ostsee-Express

Systemunterstützung
ALBACON Systemhaus GmbH
Framm Bürotechnik
Kopierservice Peine
Nordring DSB GmbH

Schul – und Schülerversorgung
Spiegelblank Reinigung
Natürlich Essen
MIETRA Schließfachanlagen GmbH

3. Bestandsanalyse
3.1. Schulische Daten zu den Abschlüssen aus dem Schuljahr 2017/2018

Klasse 10

• 95 % der Schüler haben die Mittlere Reife erreicht und sind in eine Berufsausbildung übergegangen
• 5% der Schüler haben die Schule mit der Berufsreife verlassen

Dieses Ergebnis stellt gegenüber den Vorjahren eine Verbesserung dar.

3.2. Angebote verschiedener Lernformen
In der Regionalen Schule am Kamp findet der Unterricht ab der Klassenstufe 5 binnendifferenziert statt. Im Bereich der Klassenstufe 5 und 6 gibt es hinsichtlich der Leistungsbewertung nur jeweils eine Anspruchsebene und einen Bewertungsmaßstab.

Ab der Klassenstufe 7 werden die Schüler auf zwei Leistungsebenen bewertet. Die Einstufung in diese Ebenen erfolgt auf der Grundlage der Vorleistungen der Schüler. In der Klassenstufe erfolgt die Differenzierung in Berufsreife und Mittlere Reife in den Fächern Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 zusätzlich in Deutsch und ab Klassenstufe 9 ergänzend im Fach Physik.

Nach einem Probejahr, in dem wir in den Klassen 5 und 6 grundsätzlich in Doppelstunden unterrichtet haben, wurde in den Fachschaften beschlossen, dass in allen Klassenstufen in allen Mehrstundenfächern sowohl Doppel- als auch Einzelstunden unterrichtet werden, um methodische Vielfalt zu ermöglichen und dass es epochalen Unterricht nur in besonderen Fällen geben soll (Berücksichtigung der Schülerbewegungen, Häufung von Ausfall bei Krankheit der betreffenden Kollegen).

Ab der Klassenstufe 8 bieten wir für besonders praktisch orientierte Schüler den Bildungsgang PRODUKTIVES LERNEN an, woran jeder Schüler teilnehmen kann, der wenigstens die 7. Klasse durchlaufen hat. In kleinen Klassen lernen die Schüler an zwei Wochentagen in der Schule und an drei Wochentagen in selbst gewählten Betrieben, die im Schuljahr dreimal gewechselt werden.
Unterrichtsinhalte und Berufspraxis werden eng miteinander verbunden. Das Ergebnis ist praxisorientierter Unterricht und Berufsorientierung auf der Grundlage umfangreicher eigener Erfahrungen.
Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach einem Punktesystem, das im Bedarfsfall die Umrechnung in Noten ermöglicht. Das Produktive Lernen macht keine Einschränkungen hinsichtlich möglicher Schulabschlüsse, setzt aber dem entsprechende Leistungen voraus.
In Beratungsgesprächen werden individuelle Lernpläne entwickelt, die den Schüler auf die Teilnahme an den Prüfungen zur Leistungsfeststellung und zur Mittleren Reife vorbereiten können.
Damit die Zusammenarbeit mit den Betrieben effektiv gestaltet werden kann, sind enge Beziehungen und konkrete Festlegungen zu den Inhalten der Zusammenarbeit nötig. Um dies zu gewährleisten, schließen die Lehrer des Produktiven Lernens der Regionalen Schule am Kamp mit den Praktikumsbetrieben Kooperationsvereinbarungen.

Die Erfahrungen zeigen, dass etwa 60% der Schüler die Schule mit einem Schulabschluss der Berufsreife verlassen. Etwa 50% der Schüler gehen in eine betriebliche Ausbildung über.
3.3. Sportangebote
An unserer Schule spielt der Sport eine wichtige Rolle. Viele unserer Schüler sind aktiv in Sportvereinen tätig. Wir unterstützen diese Aktivitäten durch unsere Sportangebote, um auch den Schülern Möglichkeiten zu bieten, die nicht regelmäßig Sport treiben. Mit der Turnhalle und dem Sportplatz sind dafür sehr günstige Voraussetzungen gegeben.

An regionalen Wettkämpfen z.B. in den Bereichen Leichtathletik und Volleyball nehmen regelmäßig Schüler unserer Schule teil und belegen nicht selten vordere Plätze.

Es gibt bereits traditionsreiche Sportveranstaltungen, wie das Eisfest, den Hochsprung mit Musik, den Stundenlauf und das Sport- und Spielfest.

Die Möglichkeiten des fachübergreifenden Unterrichts werden genutzt, das Fach Informatik für die Erstellung von Wettkampflisten und deren Auswertung, das Fach Kunst für das Entwerfen von Urkunden und das Fach Deutsch für das Verfassen von Berichten und deren Veröffentlichung in den örtlichen Medien.

Die Anzahl der Sportangebote im Rahmen der geschlossenen Ganztagsschule wurde erweitert. Dazu gehören auch Spielsportarten in Vorbereitung auf die Wettkämpfe „Jugend trainiert für Olympia“, an denen Schüler ebenso wie an Fußballturnieren im Vergleich der Verbundschulen teilnehmen. Fußball wird unter fachmännischer Anleitung trainiert. Immer wieder werden Yoga – Kurse für Kinder angeboten, ebenso Tischtennis. Seit 2017 bieten wir im Ganztagsunterricht Training im Fitnesscenter an.

Da die von uns vordergründig zu nutzende Turnhalle seit 2017 neu gebaut wird und zum Januar 2019 fertiggestellt wird, finden einige Angebote vorübergehend eingeschränkt statt.

3.4. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
Die Zusammenarbeit spiegelt sich in den folgenden Aktivitäten wieder:

• Gemeinsame Arbeit in den Konferenzen
• Elternmitwirkung beim Tag der offenen Tür
• Elternabende für die Eltern zu uns kommender Viertklässler
• Klassenelternabende
• Individuelle Elterngespräche
• Arbeit mit Zensurenkarten
• Gemeinsame Arbeit mit dem Schülerplaner
• Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin (Beratungsgespräche)
• Gemeinsame Aktivitäten (Weihnachtsfeier, Sommerfest)
• Elternunterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten
• Begleitung von Wandertagen
• Durchführung außerordentlicher Elternabende im Bedarfsfall
• Durchführung von klassenstufenübergreifenden Themenelternabenden für interessierte Eltern

3.5. Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe an die Regionale Schule am Kamp, in der Schule und in ihrem Umfeld zu wirken.
Sie hat zum Ziel, die Bildungs- und Integrationschancen junger Menschen gemäß SGB VIII §§ 13 (1), 11 (Schülerberatung) verbessern zu helfen.
Sie wird von einem Träger der Jugendhilfe (Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gGmbH) in Kooperation mit der Schule umgesetzt.
Die Schulsozialarbeiterin ist seit März 2000 an dieser Schule tätig und bringt sich mit diesem speziellen Jugendhilfeangebot direkt in die Schulabläufe ein.

Der problembezogene fürsorgerische Ansatz orientiert sich an den Bedürfnissen und Problemlagen von Kindern und Jugendlichen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen.

In diesem Zusammenhang werden gegebenenfalls Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter des Jugendamtes, Familienhelfer und andere Kontaktpersonen einbezogen.

Zu den grundlegenden Prinzipien der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gehören Freiwilligkeit, Schweigepflicht und Transparenz.
Der Schwerpunkt liegt in der Prävention und der ganzheitlichen Betrachtung des Schülers und seines sozialen Umfeldes auf der Grundlage des systemischen Beratungsansatzes.

3.6. Integration
Ziel unserer Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund ist deren Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung zur Bewältigung der täglichen Anforderungen im Unterricht einschließlich der neuen kulturellen Herausforderungen. Alle Fördermaßnahmen dienen der Integration der Schüler im Klassen- und Schulverband und sollen ihnen helfen, einen bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen.

Wir ermitteln im Unterricht und in Gesprächen mit den Schülern ihren derzeitigen Kenntnisstand der deutschen Sprache.

In Zusammenarbeit mit dem Klassenleiter, dem unterrichtenden Deutschlehrer und anderen Fachlehrern erarbeitet der Förderlehrer Schwerpunkte und sucht nach geeigneten Möglichkeiten, um den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Zur Förderung der Schüler mit Migrationshintergrund nutzen wir folgende Möglichkeiten:

a) Unterricht in DaZ – Kursen
Ein für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ausgebildeter Lehrer unterrichtet die Schüler je nach Entwicklungsstand im Intensivkurs oder in begleitender Förderung.

b) Fachunterricht
Sprachförderung kann in jedem Unterricht stattfinden. Die Fachlehrer nutzen dazu die Möglichkeiten der Binnendifferenzierung.

c) Ganztagsschule
Zur Förderung der Schüler mit Migrationshintergrund nutzen wir die Möglichkeiten der Ganztagsschule. Zum anderen können sie in vielfältigen Kursen mit Mitschülern in der Freizeit aktiv werden und dabei Sprachkenntnisse anwenden und festigen.

3.7. Inklusion
In unserer Schule unterrichten wir Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf inklusiv.

Förderbedarf Schüleranteil
Emotionale – soziale Entwicklung: 2,5%
Sprache: 0,75%
Hören: 0,25%
Dyskalkulie: 0,75%
LRS: 7,0%

Gemeinsam mit den Kollegen der Klassenkonferenz, den Eltern und den Sonderpädagogen entwickeln wir für jeden Schüler einen Förderplan, in dem auch Nachteilsausgleiche festgelegt werden. Gemeinsam handeln wir danach.

Im Schuljahr 2018/2019 stehen der Schule wöchentlich 3 Sonderpädagogen im Gesamtumfang von 11 Unterrichtsstunden zur Verfügung.

In mehreren Stufen und über den Zeitraum bis 2024 werden alle Kollegen in dafür eingerichteten Fortbildungen auf die inklusive Unterrichtsarbeit vorbereitet.

Die Zuwendung dafür notwendiger personeller, sächlicher und finanzieller Ausstattungen wird von uns erwartet, um den hohen Ansprüchen an unsere Arbeit in Bezug auf die Kinder gerecht werden zu können.

4. Die Schule und ihre Gestaltung

4.1. Leitbild

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4.2. Leitsätze

4.2.1.

Wir gestalten unseren Unterricht lebensnah und praxisorientiert.

– Jeder Schüler kann seine unterrichtsbezogenen Lebenserfahrungen in jeden dazu passenden Unterricht einbringen.
– In jeder Klassenstufe wird wenigstens ein fächerübergreifendes Projekt durchgeführt, in das die Schüler ihre Lebenserfahrungen einbringen können.
– Die bei Erkundungen und in Praktika gesammelten Erfahrungen werden fächerübergreifend verwendet.
– In den Klassenstufen 5, 6 und 7 werden die Schüler mit ausgewählten Berufen, deren Merkmalen und Anforderungen konfrontiert.
– In der Klassenstufe 7 erkunden die Schüler ihre momentanen persönlichen Besonderheiten, die als Voraussetzung für Berufsausübung gegeben sind.
– Durch Betriebs- und Berufserkundungen entwickeln die Schüler der Klassenstufen 8 und 9 erste begründete Gedanken zur späteren Berufswahl.
– In den Klassenstufen 9 und 10 erlangen die Schüler besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihnen im Bewerbungsverfahren hilfreich sein können.
Ziel: Die Schüler entwickeln Selbständigkeit für ihre Lebensplanung.

4.2.2.

Jeder Schüler erhält die Möglichkeit, außerhalb des Fachunterrichtes im Rahmen der Schule eigenen Interessen nachzugehen und diese zu entwickeln.

– Jeder Schüler nimmt am Ganztagsunterricht teil.
– Wir stellen an 4 Tagen der Woche rund 60 Ganztagsangebote durch Lehrer und durch externe Fachkräfte zur Verfügung.
– Die Ganztagsangebote beziehen sich auf:

– Sport
– Gestaltende Arbeit mit verschiedenen Werkstoffen oder Materialien
– Hausaufgaben
– Malerei, Illustration
– Theater
– Film
– Umwelt
– Gesundheit
– Musik
– Mathematik
– Deutsch
– Förderung

Der Ganztagsunterricht verdrängt nicht die regelmäßig wahrzunehmende privat organisierten
persönlichkeitsbildenden Veranstaltungen (z.B.: Sport im Verein, Unterricht in der
Musikschule…).

Ziel: Die Schüler erkennen ihre Interessen und entwickeln sie entsprechend ihrer
Fähigkeiten.

4.2.3.

Wir arbeiten mit den Stärken der Klassengemeinschaft an der Stärke der
Schulgemeinschaft.

– Alle Schüler kennen die Schulordnung.
– Alle Schüler werden angehalten, nach der Schulordnung zu handeln.
– Jede Klasse entwickelt unter Führung des Klassenleiters ihre eigene kommunikative und soziale Kultur.
– Alle Klassen haben die Möglichkeit, sich organisatorisch in das Schulleben einzubringen (Basare, Schulfeste, Projekte, Raumgestaltung, Sportveranstaltungen…) und werden dazu vom Klassenleiter angeleitet.
– Jährlich finden mehrere klassenübergreifende Schulveranstaltungen statt.

Ziel: Wir stärken die sozialen Fähigkeiten der Schüler.

4.3. Ausgestaltung der Leitsätze
4.3.1

Lebensnaher und praxisorientierter Unterricht
Alle schulinternen fächerbezogenen Rahmenpläne weisen die konkrete inhaltliche und terminliche Vernetzung miteinander und in Bezug auf die Berufsorientierungsinhalte aus.

Schon in den Klassenstufen 5 und 6 werden die Schüler an die Berufsorientierung herangeführt, indem sie im Rahmen des Fachunterrichtes und der Klassenleiterstunden Betriebsbesuche durchführen, Berufe der Eltern erkunden oder zum Beispiel im Werkunterricht die Planungs- und Handlungsschritte bestimmter Berufsgruppen ausführen.

In der 7. Klasse lernen die Schüler im AWT- Unterricht die Wirtschaftsbereiche und für sie typische Berufe und Tätigkeiten kennen. Sie lernen es, den Betrieb im Rahmen der Volkswirtschaft zu sehen. Diese Kenntnisse werden in den folgenden Klassenstufen systematisch erweitert. Dabei hilft der Praxisbezug, der durch die Betriebspraktika in den Klassen 8 und 9 hergestellt wird.

Neben praktischen Erfahrungen steht dabei die Erweiterung der Sozialkompetenz im Vordergrund. Darauf bezieht sich auch die gründliche Vor- und Nachbereitung der Praktika durch die Schule. Einen besonderen Stellenwert haben die im Anschluss an die Praktika stattfindenden Präsentationen der Schülerarbeitsergebnisse.

Immer wieder wird in verschiedenen Unterrichtsfächern durch aktuelle Bezüge das Thema der Bewerbung aufgegriffen.

Neben den oben beschriebenen Formen der Berufsfrühorientierung gibt es an unserer Schule die wohl intensivste Form der frühen Auseinandersetzung mit dem Gedanken an die Berufswahl – das PRODUKTIVE LERNEN. Im PRODUKTIVEN LERNEN ist das Schuljahr in Trimester untergliedert. In zwei Schuljahren lernen die Schüler mindestens sechs verschiedene Betriebe über einen Zeitraum von jeweils drei Monaten kennen. Sie haben somit die Möglichkeit, eigene Berufsinteressen zu entwickeln und sich in unterschiedlichsten Bereichen zu erproben. Sie können Berufsfelder individuell entdecken und konkrete Erfahrungen sammeln. Die Schüler werden in die Lage versetzt, begründete Entscheidungen für ihre Berufswahl zu treffen.

In der Klassenstufe 9 arbeiten die Schüler in jedem Halbjahr an jedem Freitag 6 Stunden in einem Unternehmen der Region. So erkunden sie langfristig zwei Unternehmen und mehrere Berufe. Ergebnisse werden dokumentiert und präsentiert.

Jahresarbeitsplan zur Berufsorientierung: siehe Berufsorientierungsseite der Homepage

4.3.2.

Eigene Interessen außerhalb des Fachunterrichtes

Interessenbildung geht über den Unterricht hinaus. Dem entsprechend bieten wir neben dem Regelunterricht weitere Unterrichtsformen an.

Ab der Klassenstufe 5 nehmen alle Schüler so an Ganztagsunterrichtsangeboten teil, dass sich jeder an 3 Wochentagen wenigstens jeweils 7 Vollzeitstunden in schulischen Angeboten befindet.

Die Ganztagsangebote entsprechen den schulischen Möglichkeiten und auch weitreichend den erkannten Interessen der Kinder.
In den letzten Schuljahren haben wir zusätzlich zum Angebot, das durch Lehrer abgedeckt werden kann, weitere interessante Kurse, geleitet durch externe Spezialisten, ins Leben gerufen. Fußball, Trickfilmgestaltung, Illustration und Malerei, Plattdeutsch … gehören zum Beispiel dazu.

Ab der Klassenstufe 7 haben die Schüler jeweils drei Wochenstunden Wahlpflichtunterricht. Das Thema und den Inhalt des Unterrichtes bietet die Schule an. Der Schüler wählt aus. Dabei besteht jedoch kein Anspruch darauf, an dem gewählten Unterricht teilnehmen zu können. Aber es besteht die Pflicht, am gewählten bzw. zugeordneten Unterricht teilzunehmen. Das Besondere daran ist, dass die Gruppengröße unter der Klassenstärke liegt. So ist die Beachtung, Entwicklung und Nutzung individueller Schülerbesonderheiten möglich. Die Schülergruppe kann in besonderem Maße gestaltend am Kursinhalt und an der Kursdurchführung mitwirken. Identifikation mit der Aufgabe und Selbständigkeit im Unterrichtshandeln sind besondere Zielsetzungen.

Mit der Klassenstufe 8 beginnt der Bildungsgang PRODUKTIVES LERNEN. Die Schüler bewerben sich nach eigenem Interesse für die Teilnahme und erkunden in zwei Jahren wenigstens 6 Betriebe und Berufsfelder.

Im Regelschulbereich der Klassenstufe 8 nehmen alle Schüler an der Potentialanalyse, an Betriebsbesichtigungen und Werkstatttagen in Form eines Praktikums teil.
Zum Schuljahresende werden die Schüler auf den Übergang in den Praxislerntag in der Klassenstufe 9 vorbereitet.

In der Klassenstufe 9 arbeiten die Schüler am Praxislerntag in Betrieben und Erkundungsfeldern nach vorgegebenen und eigenen Zielsetzungen. Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie vor Schülern der Klassenstufe 8 und auch vor geladenen Gästen präsentiert werden können.
Die Präsentationen stellen den Höhepunkt der Arbeit dar.

4.3.3.

Wir arbeiten mit den Stärken der Klassengemeinschaft an der Stärke

der Schulgemeinschaft.

Wir achten die Schulordnung, bringen uns ins Schulleben ein, gestalten mit.

Gewählte Klassenvertreter nehmen durch Konferenzteilnahme an der Gestaltung des Schullebens teil.

Schulveranstaltungen werden unter Mitwirkung der Schüler organisiert.

4.4. Die Wege zum Schulabschluss
An der Regionalen Schule am Kamp kann im Regelschulbereich der Abschluss der Berufsreife und der mittleren Reife erlangt werden.
Im PRODUKTIVEN LERNEN besteht im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase die gleiche Möglichkeit.
Die Mittlere Reife setzt die Versetzung nach Klasse 10 unter Einhaltung aller Versetzungsbedingungen voraus.

4.5. Schultraditionen außerhalb des Unterrichtes
An unserer Schule gibt es die Tradition, bestimmte Feste und Veranstaltungen jährlich wiederkehren zu lassen. Dazu gehören:

• Tag der offenen Tür
• Sportfest
• Eisfest
• Frühlingsfest
• Sommerfest
• Schulabschlussfahrten der 9. und 10. Klasse
• Rentnerweihnachtsfeier
• Klassenweihnachtsfeier
• Weihnachtssingen
• Sponsorenlauf
• Projektwoche
• Musicalfahrt

Die Durchführung der Veranstaltungen ist Tradition. Die Gestaltung ist Entwicklung und Wechsel unterlegen. An jeder dieser Aktionen sind Schüler organisatorisch beteiligt. Seit 2018 beschäftigt sich ein Kurs des Wahlpflichtunterrichtes mit der Organisation traditionelle Schulveranstaltungen.

5. Fortschreibung
5.1. Qualitätssicherung und -entwicklung
Die Ergebnisse der Umsetzung des Schulprogramms werden ab dem Zeitpunkt der Bestätigung laufend evaluiert und entsprechend der Möglichkeiten angepasst.
5.2. Zukunftsgedanken
Das Schulprogramm soll die Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Schule sein. Wir betrachten Schulentwicklung als Prozess.

Die Zukunft soll folgendes bringen:

1. Gut ausgebildete und selbständig denkende Kinder mit einer Grundvorstellung zur eigenen Berufswahl
2. Gut ausgebildete Lehrer, die sich ihrer Belastung gewachsen fühlen
3. Regional hervorragende technische Ausstattung der Schule
4. Inhaltliche Vernetzung der Rahmenpläne zur Förderung der Kompetenzbereiche (Fachkompetenz, Sozialkompetent, Methodenkompetenz, Selbstkompetenz)

Bis Juni 2019 werden wir das Konzept für die Medienentwicklung an unserer Schule und mit dem Schulträger erarbeiten. Dabei ist der neue Rahmenplan für Medienkunde zu berücksichtigen.

Im Juni 2019 werden wir mit dem Schulträger die Antragstellung für Fördermittel zur Medienentwicklung an unserer Schule auf den Weg bringen. Darin enthalten ist die Fortbildungsplanung für die Lehrer dieser Schule.

Bis 2024 soll gesichert sein, dass jeder Kollege der Schule durch gezielte Fortbildungsteilnahme gut für die Herausforderungen inklusiven Unterrichtes gewappnet ist.

6. Anhang

6.1. Die Schulordnung
Die Schulordnung der Regionalen Schule am Kamp

1. Pünktlich mit dem Klingelzeichen beginnt bzw. beendet der Fachlehrer den Unterricht. Mit dem Klingelzeichen sitzen die Schüler auf ihren Plätzen, die Arbeitsmittel liegen bereit. Ist ein Fachlehrer mit dem Klingelzeichen zum Stundenbeginn noch nicht erschienen, so fragt der Klassensprecher im Sekretariat nach.

2. Alle Fahrschüler dürfen sich vor Unterrichtsbeginn im Foyer aufhalten, wo sie bis zum Vorklingeln bleiben. Das Foyer und der Aufenthaltsraum stehen den Schülern in Freistunden und bis zur Abfahrt der Busse zur Verfügung.

3. Das Schulgelände darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern verlassen werden. Die Genehmigung bezieht sich auf Ausfallstunden, die zweite große Pause (Mittag) und witterungsbedingtes vorzeitiges Unterrichtsende.
Während der Abwesenheit der Schüler besteht kein Versicherungsschutz.
Wird die Genehmigung nicht erteilt, verbleibt das Kind in jedem Fall in der Schule.

4. Bei Krankheit der Schüler ist die Schule am selben Tag bis 9.00 Uhr durch die Erziehungsberechtigten zu informieren. Arztbesuche sind nur in dringenden Fällen in der Unterrichtszeit erlaubt. Dafür muss eine Arztbescheinigung vorgelegt werden.

5. Sind in der Nähe des Unterrichtsraumes Kleiderhaken auf dem Flur angebracht, bleibt Straßenbekleidung außerhalb des Klassenraumes. In diesen Kleidungsstücken dürfen keine Wertgegenstände belassen werden. Für entstehende Verluste kommt die Schule nicht auf.

6. Die Aufbewahrungsfrist für Fundgegenstände endet 2 Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres, das auf den Fund folgt.

7. Die Nutzung von Kleidung und Gegenständen, die Unterrichtsarbeit stören, ist in der Schule untersagt.

8. Die Nutzung internetfähiger Mobilfunkgeräte und sonstiger elektrischer Geräte ist während der Unterrichtszeit untersagt. Ausnahme bildet die durch den Lehrer angewiesene und angeleitete Nutzung dieser Geräte.

9. Handys werden im Unterricht nur nach Aufforderung durch den Lehrer von den Schülern benutzt. Sonst sind sie während der Unterrichtszeit ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren. Anderenfalls darf der Lehrer das Handy einsammeln. Vor dem Ende des Unterrichtstages wird das Handy durch den selben Lehrer wieder an den Schüler ausgehändigt.

10. Schriftliche Kontrollarbeiten sind mit blauer oder schwarzer Tinte anzufertigen. Durch den Fachlehrer angesetzte Termine zur Nachschrift von Kontroll- oder Klassenarbeiten sind von den Schülern einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine nicht erbrachte Leistung, die mit der Note 6 bewertet wird. Zum Nachschreiben steht wöchentlich mindestens ein Nachmittagstermin zur Verfügung.

11. Während des Unterrichts ist das Essen nicht erlaubt. In Fachräumen ist das Essen und Trinken verboten!

12. Im Verlauf des Unterrichtstages ist ein Vertrauensschüler für das Klassenbuch verantwortlich.

13. Nach jeder Stunde werden die Räume sauber verlassen und die Tafel abgewischt. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Der Ordnungsdienst hat das zu kontrollieren.

14. Wird ein Schüler aus von ihm zu verantwortenden Gründen zeitweise von der Unterrichtsstunde ausgeschlossen, muss er sich unmittelbar vor dem Unterrichtsraum aufhalten. Diesen Platz darf er nicht verlassen, bis er andere Anweisungen erhält. Im Katastrophenfall meldet sich der Schüler sofort im Unterrichtsraum beim Lehrer.

15. Bei Neuanmeldung eines Schülers sind die Eltern verpflichtet, von der Schulordnung Kenntnis zu nehmen.

16. Bei Neuanmeldung eines Schülers sind die Eltern verpflichtet, vollständig Auskunft über gesundheitliche Beeinträchtigungen ihres Kindes zu geben, wenn dies für die Schule wichtig ist. Im Falle notwendiger Medikamentengabe ist gegenüber der Schule schriftlich zu erklären, welche Befugnisse der Schule mit Einverständnis aller Erziehungsberechtigten zugestanden werden.

17. Elterngrenzbeträge (30,00 € / Schuljahr) werden durch die Eltern bis spätestens zum 01.08. des beginnenden Schuljahres durch Überweisung gezahlt. Sollten Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, werden die betroffenen Kinder von Materialverwendungen ausgeschlossen, die sich aus den Elterngrenzbeträgen ergeben (Kopien, Arbeitshefte,…). Der Ausschluss gilt für den Zeitraum der Nichtzahlung.

18. Jede Unterrichtsveranstaltung beginnt und endet in der Schule, wenn nicht unter Berücksichtigung der altersbedingt zu erwartenden Fähigkeiten der Schüler andere Orte festgelegt werden (z.B.: Berufsinformationszentrum, Kornhaus).

a) Alle hier genannten Wege sind für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 durch Aufsicht abzusichern (Sporthallen, Werkräume, Schülerküche, AWT – Raum).
b) Abweichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern möglich.

19. Schülertransporte zu schulischen Veranstaltungen dürfen nicht mit einem privaten Kraftfahrzeug erfolgen. Der Ausnahmefall ist der Transport des eigenen Kindes durch die Eltern.

20. In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler unter der Aufsicht der Lehrer in den Unterrichtsräumen. Für den Zeitraum des Raumwechsels trifft dies nicht zu.

21. Pausenhof a) Auf dem Schulhof hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Schüler nicht belästigt und
gefährdet werden.
b) Gewaltanwendungen sind verboten und werden nach dem Schulgesetz bestraft (Tadel,
Eintragung in das Klassenbuch, Ausschluss aus aktuellem Geschehen, schriftlicher
Verweis, Überweisung in eine Parallelklasse, Ausschluss vom Unterricht, Überweisung
an eine andere Schule, Verweisung von allen Schulen).
c) Die Benutzung von Skateboards und Rollschuhe in jeglicher Form ist verboten, das
Fußballspielen ebenfalls.
d) Stellen Schüler oder Lehrer auf dem Schulhof Gefahrenquellen, Gefährdungen von
Schülern oder Schädigungen von Schülern oder Schuleigentum fest, ist dies umgehend
der Schulleitung zu melden.
e) Beim Ertönen des Vorklingelzeichens begibt sich jeder Schüler auf kürzestem Weg in
den jeweiligen Unterrichtsraum bzw. in die Turnhalle. Dabei ist den Anweisungen des
Aufsichtspersonals (Lehrer und Aufsichtsschüler) Folge zu leisten.
f) Die Schultaschen werden bei Raumwechsel in den Hofpausen an den dafür
benannten Orten in den Schulfluren belassen.

22. Schultaschen, Sporttaschen und Kleidung werden von den Schülern während der gesamten Unterrichtszeit von Raum zu Raum mitgeführt. Der Verbleib dieser Sachen im Schulfoyer ist untersagt.

23. Der Pausenaufenthalt in Treppenfluren und Toiletten ist untersagt.

24. Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot.

25. Der Kauf, Verkauf und Verbrauch von Tabakwaren, Drogen jeglicher Art und sonstiger berauschender Mittel ist auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen untersagt.

26. Das Mitführen von Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen, sowie Munition und explosiven Stoffen (auch Pyrotechnik) auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen ist verboten. Das gilt auch für Gegenstände, die in ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition und explosiven Stoffen erwecken.

27. Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 25. und 26. werden die aufgeführten Gegenstände eingezogen, die Erziehungsberechtigten informiert und gegebenenfalls Anzeige erstattet.

28. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Orten abzustellen. Sie sind nicht über die Schule versichert.

29. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung wird der Schüler in geeigneter Form zur Wiedergutmachung herangezogen. Das trifft auch für Schulbücher zu. Alle Arbeitsmittel müssen ordentlich behandelt werden.

30. Vergessene Hausaufgaben sind nicht erbrachte Leistungen. Der Schüler ist zur Nacharbeit verpflichtet. Kommt er der Aufforderung nicht nach, wird dafür im Fach die Note 6 erteilt.

31. Gäste und Besucher der Schule haben sich im Sekretariat anzumelden. Erscheinen die Gäste auf Einladung von Lehrern, sind diese verpflichtet, die Gäste anzumelden.

32. Unfälle und Haftpflichtschäden innerhalb der Unterrichtszeit und Schulveranstaltungen sind unverzüglich zu melden.

33. Für Fachräume, die Turnhalle und Alarm- und Katastrophenfälle sind die gesonderten Festlegungen einzuhalten.

34. Schulsanitäter können während der Unterrichtszeit zur Betreuung kranker bzw. verletzter Schüler eingesetzt werden.

35. Die Lehrer werden durch Schüler ab der Klassenstufe 9 in ihrer Pausenaufsicht unterstützt. Die Schüler sind als Aufsichtspersonen erkennbar und haben gegenüber Mitschülern das Recht, für die Umsetzung der Pausenregelungen Anweisungen auszusprechen und Schülerdaten aufzunehmen. Dabei ist die Anwendung von Gewalt untersagt.

36. An der Schule herrscht Religionsfreiheit.

37. In der Schule besteht Verhüllungsverbot, wovon sowohl die Schüler als auch die Eltern betroffen sind.

38. Ein Kopftuch darf so getragen werden, dass das Gesicht vollständig erkennbar ist.

39. Im Fastenmonat Ramadan werden die sich daraus ergebenden persönlichen Belange betroffener Schüler berücksichtigt.

40. Eine generelle Nichtteilnahme muslimischer Schüler am Unterricht wegen der Fastenzeit ist als Schulpflichtverletzung zu sehen. Eine „präventive“ Beurlaubung ist unzulässig.

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung sind für Schüler Erziehungs-, in besonderen Fällen gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen bis zur Schulverweisung einzuleiten.
Gäste können des Schulgeländes verwiesen werden. Ferner kann die Schulleitung ein Hausverbot aussprechen.

Diese Schulordnung kann jederzeit durch die Schulkonferenz ergänzt werden.

6.2. Schulinterne Rahmenpläne
Der schulinterne Rahmenplan ist Ergebnis der Arbeit der Lehrerkonferenz. Er basiert auf den vom Ministerium für Bildung und Erziehung vorgegebenen verbindlichen Rahmenplänen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und bezieht die Bildungsstandards der Konferenz der Kultusminister (KMK) mit ein. Der schulinterne Rahmenplan enthält Grundsätze der pädagogischen Arbeit an der Regionalen Schule am Kamp.

(Die Rahmenpläne befinden sich gegenwärtig in Überarbeitung. Mit der Fertigstellung ist nach Planung der Lehrerkonferenz und der QM – Gruppe im Mai 2019 zu rechnen. Das betrifft auch Konzepte wie:

  • Sprachentwicklungskonzept
  • Förderkonzept
  • Medienbildungskonzept)